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Beschlüsse:

„Neufestsetzung bzw. Erhöhung der Beiträge für Einzel- und Doppelgrablegats“

Der Vorstand der „Holmer Beliebung von 1650“ hat in seiner Neujahrssitzung am Sonnabend, den 21. Januar 2017, unter dem Tagesordnungspunkt „Grablegatenfonds“ einstimmig die Neufestsetzung bzw. Erhöhung der Beiträge für Einzelgrab- und Doppelgrablegate und für Urnengräber beschlossen.

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung  (Inflation) und aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase aus Kapitalanlagen erlösten Kapitalerträge, der gestiegenen Ausgaben für Grabbepflanzungen, einem zu erwartenden Anstieg der Ausgaben für die Grabpflege und der gestiegenen Ausgaben für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen ist eine Neufestsetzung bzw. Anhebung der Beitragssätze für Grablegate notwendig geworden und unvermeidbar, um den Grablegatenfonds zukunftssicher zu machen.

Der Vorstand der Holmer Beliebung hat daher in seiner Sitzung am 21. Januar 2017 einstimmig die Anhebung bzw. Erhöhung der Beiträge für Grablegate beschlossen.

Laut Vorstandsbeschluss vom 21. Januar 2017 steigen die Preise für die Gablegate ab dem 1. Juni 2017 wie folgt:           

Einzelgrablegat        von bislang  2.300,00 €   auf   künftig  2.650,00 € *)

Doppelgrablegate       von bislang  3.450,00 €   auf   künftig  3.950,00 € *)

Legat für Urnengräber               2.300,00 € *)

*) Für Einzel- und Doppelgrablegate beträgt die Liegezeit 25 Jahre, für Urnengrablegate beträgt die Liegezeit 20 Jahre.

"Neufestsetzung / Erhöhung der Aufnahmegebühren für neu aufzunehmende Beliebungsmitglieder ab dem 1. Juni 2017"

In der diesjährigen Winter-Generalversammlung der Holmer Beliebung am Sonnabend, den 25. Februar 2017, im  Restaurant „Schleimöwe“ wurde unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 8 – Beliebungsfeier 2017 – unter anderem auf Antrag des Vorstandes der Beliebung die Erhöhung der Aufnahmegebühren für neu aufzunehmende Mitglieder, die die Aufnahme in die Holmer Beliebung begehren, gemäß § 15 Abs. 3 der „Satzung der Holmer Beliebung“ zur Beratung und Beschlussfassung gestellt.

Nach einer intensiven, angeregten und kontroversen Diskussion bezüglich der geplanten Neufestsetzung der Aufnahmegebühren wurden die anwesenden Beliebungsmitglieder  vom 1. Ältermann zur Abstimmung aufgefordert.

Bei einer Gegenstimme und neun Enthaltungen wurde auf der Winter-Generalversammlung mit großer Mehrheit antragsgemäß die Erhöhung der Aufnahmegebühren gem. § 15 Abs. 3 der Satzung ab dem 1. Juni 2017 beschlossen:

Danach zahlen neu aufzunehmende  Mitglieder ab dem 1. Juni 2017 folgende Aufnahmegebühren an die Beliebung:

im Alter von  21 -  25 Jahren auf                                                 20,00 €,       

im Alter von  25 – 30 Jahren  auf                                                50,00 €,       

im Alter von  30 - 35 Jahren  auf                                                 150,00 €,       

im Alter von  35 - 40  Jahren auf                                                 300,00 €,       

im Alter von  40 - 45 Jahren  auf                                                 500,00 €,

im Alter von  45 - 50 Jahren  auf                                                 800,00 €.       

im Alter von  50 - 60  Jahren auf                                               1.000,00 €         

im Alter von  über 60 Jahren  auf                                             1.500,00 €    

Die vorgenannten Betragssätze gelten ab dem 1.Juni 2017.
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Stand: 30.05.2022